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Mehr Demokratie gegen Volksbefragung zum Tempelhofer Feld

+++ Fachverband: CDU-Pläne sind nur mit Verfassungsänderung möglich / Direkte Demokratie ist kein Instrument für Regierungen +++

Eine Volksbefragung, wie sie die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus zur Tempelhofer Feld-Bebauung plant, verstößt nach Ansicht des Vereins Mehr Demokratie gegen die Berliner Verfassung.

„Eine unverbindliche Volksbefragung als Instrument der staatlichen Willensbildung müsste in der Landesverfassung geregelt werden. Die CDU kann nicht einfach ein entsprechendes Gesetz schreiben“, erklärt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. In Bayern hatte der Verfassungsgerichtshof 2016 die Einführung einer Volksbefragung durch ein einfaches Gesetz für unzulässig erklärt. „Damals in Bayern ging es um landesweite Großprojekte, jetzt in Berlin geht es um ein riesiges und umstrittenes Bauvorhaben, zu dem es bereits einen Volksentscheid gab“, erläutert Wiedmann. „Die direkte Demokratie ist ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger als Gegengewicht zur Regierungspolitik. Volksbefragungen nutzen aber vor allem der Regierung und können manipulativ eingesetzt werden.“

Mehr Demokratie spricht sich generell gegen Volksbefragungen (Plebiszite) von oben aus. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten entscheiden können und nicht befragt werden. Volksbefragungen zählen im eigentlichen Sinne nicht zum Instrumentarium der direkten Demokratie“, heißt es in einer Stellungnahme des Berliner Landesverbands dazu. „Seit Jahren versuchen wir zu vermitteln, dass der Brexit nichts mit direkter Demokratie zu tun hatte. Statt vor den Bürgerinnen und Bürgern sollte man sich lieber über vor zu großem Einfluss der Regierungen hüten“, sagt Wiedmann.

Besser als eine Volksbefragung wäre nach Ansicht des Fachverbands Bürgerbeteiligung zur „behutsamen Randbebauung des Tempelhofer Feldes“, wie sie im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Das Ergebnis des Volksentscheids, der eine Randbebauung des Feldes ausschließt, darf auch bei einer Neubewertung nicht einfach übergangen werden, wie der Fachverband bereits an die Regierung geschrieben hat. Ein angemessenes Beteiligungsverfahren, bei dem die vielfältigen Interessen gehört und ergebnisoffen diskutiert werden, sei jedoch zu begrüßen. Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen könnten hier gute Leitplanken sein.


Zur Kurzstellungnahme:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/BB/Volksbefragungen_02_15.pdf

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. November 2016:https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, Mobil: 0163/19 14 207, oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de

 

+ Pressekontakt:

 

Anselm Renn

Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg

presse@mehr-demokratie.de

 

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